Gutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich für Sie Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von bebauten und unbebauten Grundstücken im Landkreis Göppingen und bundesweit.
Welche Objektarten kommen für ein Gutachten in Frage?
- Wohnhäuser
- Wohnungen
- Gewerbegebäude
- unbebaute Grundstücke
- sowie damit verbundener
- Erbbaurechte
- Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, usw.
Zu welchem Zweck werden Wertermittlungen benötigt?
- für eigene Vermögensfeststellung
- zur Erbauseinandersetzung
- für Zugewinnausgleichsberechnungen
- zur Finanzierung
- für Steuerberechnungen
- als Grundlage für Verkaufszwecke
- zur Vorlage bei Gerichten
- zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Zu welchem Zweck wird eine Wertermittlung erstellt?
- für eigene Vermögensfeststellung
- zur Erbauseinandersetzung
- für Zugewinnausgleichsberechnungen
- zur Finanzierung
- für Steuerberechnungen
- als Grundlage für Verkaufszwecke
- zur Vorlage bei Gerichten
- zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Zu welchem Datum wird eine Wertermittlung erstellt?
Meist ist natürlich der aktuelle Wert gefragt. Aber auch für zurückliegende Zeitpunkte können die Werte (Anfangswert, Endwert) ermittelt werden. Dabei können auch andere Bauzustände zugrunde gelegt werden. Im Gutachten wird alles genau beschrieben.
Was kostet ein Gutachten zur Wertermittlung?
Es kommt auf den Umfang des Auftrags und die Vereinbarung an. Nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI 2002) ist eine genaue Gebührentabelle in §34 enthalten. Bei einer normalen Hausbewertung mit einem Wert von 200.000 Euro beträgt das Honorar ab 860 Euro, zuzüglich Nebenkosten (circa 5 bis 10 Prozent) und Mehrwertsteuer. Bei einer normalen Bewertung mit einem Wert von 500.000 Euro beträgt das Honorar für ein Gutachten ab 1.318 Euro, zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Zusätzliche Schwierigkeiten oder besondere Leistungen sind entsprechend zusätzlich zu vergüten.
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